Gesellschaftsrecht – Fusions- und Akquisitionsverhandlungen

Gross & Associés beraten ihre Klienten in allen Belangen des Gesellschaftsrechts, sei es bei der Gründung von Personengesellschaften oder von juristischen Personen, bei der Begleitung im Leben der Gesellschaft, bei ihrer Auflösung oder bei ihrer Liquidation.

 

Es werden namentlich folgende Dienstleistungen angeboten :

  • Beurteilung aller Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person, der Gründungskosten, der Betriebskosten und der Besteuerung
  • Ausarbeiten von Statuten und Reglementen, Aktionärsbindungsverträgen, Emissionsprospekten, gewissen Teilen der Jahresberichte, von Generalversammlungs- und Verwaltungsratsprotokollen
  • Organisation und Führung des Aktionärsregisters
  • Beistand und Vertretung in allen Streitsachen des Gesellschaftsrechts, z.B. Anfechten von Entscheiden der Generalversammlung, Beantragen einer Sonderrevision, Anträge auf Abberufung eines Verwaltungsratsmitglieds, Verweigerung der Eintragung eines Aktionärs, Organhaftung, usw.

 

 

Gross & Associés beraten und vertreten ihre Klienten auch in Fusions- und Akquisitionsverhandlungen sowie beim Erstellen aller Verträge, die für solche Operationen nötig sind.

 

Es werden namentlich folgende Dienstleistungen angeboten :

  • Prüfung der Ziele und der praktischen Mittel, die zur ihrer Erreichung nötig sind
  • Due Diligence der Gesellschaft oder Gesellschaftsgruppe, die fusioniert oder gekauft werden soll
  • Beurteilung der steuerrechtlichen Konsequenzen der Fusion oder Akquisition
  • Liste aller Rechte und Pflichte jeder Partei
  • Wahl der Garantien, die eingeholt oder zugestanden werden müssen
  • Verfassen der Verträge und ihrer Anhänge
     

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