Fachanwalt SAV

Die Fachanwälte SAV der Kanzlei

Alexandre Guyaz ist Fachanwalt SAV im Haftpflicht- und Versicherungsrecht.
Daniel Guignard ist Fachanwalt SAV im Bau und Immobilienrecht. 
François Logoz ist Fachanwalt SAV im Erbrecht.  
Adrian Schneider ist Fachanwalt SAV im Erbrecht.

Wozu eine Spezialisierung?

Das Recht wird immer komplexer. Um den Erwartungen seiner Klientschaft gerecht zu werden, ist der Anwalt besser gerüstet, wenn er über ein vertieftes Wissen und eine grosse Erfahrung in den verlangten Tätigkeitsgebieten verfügt. Er kann schneller und effektiver arbeiten. Dazu dient die Spezialisierung.
Jedoch muss auch der Spezialist seine Fähigkeiten als Generalist pflegen und auch in anderen Bereichen als seinem Spezialgebiet bestimmt und erfolgreich handeln können.

Offizielle Anerkennung der Spezialisierung

Seit 2006 regelt und kontrolliert der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) die Spezialisierung seiner Mitglieder. Er erteilt den Titel „Fachanwalt SAV“ an jene Rechtsanwälte, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Die Anzahl der anerkannten Spezialisierungen ist zur Zeit auf einige Gebiete begrenzt. Es ist aber mit einem Ausbau zu rechnen.

Ein Fachanwalt SAV muss:

  • seit 5 Jahren als Rechtsanwalt tätig sein,
  • im entsprechenden Spezialisierungsgebiet über umfassende Kenntnisse und Erfahrung verfügen,
  • in diesem Fach 120 Stunden praxisorientierte Intensivkurse besuchen,
  • eine schriftliche und anschliessend eine mündliche Prüfung vor einer Expertenkommission bestehen,
  • jährlich mindestens 2 Tage für Weiterbildung in seinem Spezialgebiet investieren, und
  • alle 10 Jahre ausweisen, dass er auch weiterhin im entsprechenden Spezialgebiet tätig ist und seine Fachkenntnisse dem aktuellsten Stand entsprechen

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