Grundsätzlich verlangen Gross & Associés dem Stand der Arbeiten entsprechend Kostenvorschüsse, wie es im Gesetz vorgesehen und auch üblich ist.

Die Honorarabrechnungen werden normalerweise in periodischen Zeitabständen zugestellt. Sie sind zahlbar innert 30 Tagen.

Der Klient kann jederzeit eine detaillierte Honorarnote verlangen. Falls er Zweifel an ihrer Berechtigung hat, wird um Kontaktaufnahme gebeten. Kommt keine Einigung zu Stande, kann die Herabsetzung des Honorars bei der am Schluss der Rechnung aufgeführten Magistratsperson verlangt werden.